Der Kauf eines Apartments, eines Stadthauses oder eines Landhauses in Spanien ist eine wichtige Entscheidung, in die mehrere Aspekte einfließen sollten.

Die Entscheidung ist getroffen, Sie möchten die Immobilie erwerben und haben den Kaufpreis akzeptiert. Zunächst müssen Sie die Immobilie resservieren, damit dieses vom Markt genommen wird und keine Besichtigungen mehr dort stattfinden.

Bevor der Kaufvertrag beim Notar formell beglaubigt wird, ist es ratsam, den Kauf durch einen privaten Kaufvertrag offiziell zu machen. Dieser Vertrag ist eine schriftliche Übereinkunft zwischen dem Käufer und Verkäufer. Dieser ist nicht obligatorisch und wird auch nicht ins Register eingetragen. Aber es ist ein gültiger Rechtsvertrag. Daher ist eine genaue Überprüfung des Vertrages vor der Unterzeichnung enorm wichtig. Dieser Vertrag kann jegliche, von beiden Seiten gewünschten Vertragsklauseln, beinhalten.

Folgende Punkte sollte ein Vetrag beinhalten:

•        Beachten Sie wer den Vertrag unterzeichnet. Wird beispielsweise eine Immobilie durch einen Promoter vermarktet (z.B. ein Apartmentkomplex), dann ist der Verwalter oder der gesetzliche Vertreter derjenige, der unterzeichnet.  Handelt es sich um eine vererbte Immobilie, müssen alle Erben unterschreiben. Bei einer Familienresidenz - beide Ehepartner.

•        In diesem Dokument wird außerdem dokumentiert, wer für die Kosten verantwortlich ist, mit Ausnahme der Plusvalía die rechtsmäßig der Verkäufer bezahlt. Wichtig ist es zu kontrollieren, dass die Immobilie frei von Schulden ist. In einzelnen Fällen kann das Gericht den Käufer zwingen, die Verantwortung für  noch verbleibende Schulden zu übernehmen.

•        Nach der Unterzeichnung des privaten Kaufvertrages wird ein bestimmter Teilbetrag der Kaufsumme, in der Regel 10 %, bezahlt. Wenn der Käufer von dem Kauf zurücktritt, ist dieser Geldbetrag verloren. Wenn der Verkäufer von dem Kaufvertrag zurücktritt, muss dieser laut Gesetz das Doppelte zurückzahlen, es sei denn, es ist eindeutig  im Vertrag anders spezifiziert.

•        Der Termin für die Vertragsunterzeichnung beim Notar sollte feststehen, damit beide Parteien über ausreichend Zeit verfügen, die nodwendigen Details zu regeln.