Ihr Immobilienerwerb in Spanien
Wir verstehen, dass der Kauf einer Immobilie eine wichtige Entscheidung ist die viele Fragen mit sich bringt. Neben der freudigen Aussicht auf die Traumimmobilie tauchen auch immer wieder Zweifel auf: “Wird alles gut gehen, vergessen wir nichts oder haben wir auch alle nodwendigen Informationen bekommen?
Immer noch existieren deutliche Unterschiede innerhalb der EU. Die Gesetze und Gebräuche beim Kauf einer Immobilie hier in Spanien können von denen in anderen Ländern abweichen. Mit den Hinweisen, die wir Ihnen geben, hoffen wir, Ihnen den Kaufprozess in Spanien besser verdeutlichen zu können.Wir sind jederzeit gerne behilflich. Rufen Sie uns an, mailen Sie uns oder noch besser kommen Sie vorbei. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie uns zusammen Ihre Immobilie finden.
Der Immobilienerwerb durchläuft im Wesentlichen drei Phasen. Der erste und wichtigste Schritt ist die Suche nach der geeigneten Immobilie. Der Zweite ist die Verhandlung mit dem Verkäufer und der Abschluss des Vertrages. Der dritte und letzte Schritt ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar und die Übertragung der Immobilie. Zum Schluss erfolgt die Eintragung des Eigentums.
1) Besichtigung und Auswahl der Immobilie
Natürlich haben Sie darüber nachgedacht was Sie für eine Immobilie suchen. Ein Landhaus oder eine rustikale Finca im Campo, ein traditionelles Stadthaus oder ein komfortables Apartment? Bevorzugen Sie das Wohnen auf dem Lande in der Natur oder ziehen Sie die Annehmlichkeiten und Nähe des Dorfes vor? Was sind Ihre Bedürfnisse? Wir gehen auf Ihre Vorstellungen und Wünsche ein und werden aufgrund unserer langjährigen Erfahrung die passende Immobilie für Sie finden.
2) Kaufverhandlung
Sobald Sie ein geeignetes Objekt gefunden haben, beginnen die Preisverhandlungen mit dem Verkäufer sowie Absprachen über Zeitabläufe und Zahlungsmodus. Kommt es zu einer Einigung zwischen Verkäufer und Käufer wird das entsprechende Objekt reserviert und seitens des Maklers aus dem Portfolio genommen.Es muss eine Anzahlung des Käufers erfolgen, wobei die erforderliche Mindestsumme sich auf 5000,-€ beläuft. (Bei hochpreisigen Immobilien erhöht sich die Summe entsprechend.) Der Käufer unterschreibt ein Dokument, das die Kaufsoption dokumentiert und den vereinbarten Kaufpreis und weitere Kaufvereinbarungen beeinhaltet.
Nach der Bezahlung haben Sie eine formelle Option auf die Immobilie abgeschlossen. Damit vermeiden Sie, dass ein anderer Käufer zwischenzeitlich diese Immobilie erwerben kann. Natürlich sollten Sie sicherstellen, dass Sie über ausreichende Finanzmittel in Spanien verfügen, um den Reservierungsbetrag abdecken zu können.
3) Untersuchung und Vorbereitung des Kaufvertrages
Natürlich muss dafür gesorgt werden, dass alle rechtliche Grundlagen vorhanden sind um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und frei von jeglichen Gebühren, Schulden oder Steuern ist. Im Falle eines Neubaus muss sichergestellt sein, dass die Baufirma über alle Genehmigungen verfügt und eine Garantie besteht, dass die Immobilie gemäß den Vereinbarungen fertig gestellt wird. Diese Arbeit wird in der Regel durch einen Anwalt erledigt. Sollten unüberwindliche rechtliche Probleme auftauchen und ein Kaufvertrag kann nicht zustande kommen, erhalten Sie selbstverständlich eine volle Rückerstattung ihrer Anzahlung.Aus diesem Grund geht die erste Anzahlung nicht direkt an den Eigentümer, sondern wird an den Makler oder Rechtsanwalt überwiesen.
Wichtiger Hinweis I
Die Wahl einer Anwaltskanzlei
Es gibt viele ausgezeichnete, mehrsprachige lokale Anwälte in Spanien. Sie sind Experten im spanischen Recht. Ein Anwalt ist dafür da, dass die rechtlichen Grundlagen für den Erwerb des Eigentums sichergestellt werden, dass die spanischen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und dass die Immobilie frei von Steuern, Gebühren, Pfandrechten oder Schulden übertragen werden kann. Der Anwalt bereitet den offiziellen Kaufvertrag vor und ist zugleich Ihr Steuerberater. Er kann Ihnen eventuell auch bei schwierigen und komplexen Verhandlungen mit dem Eigentümer helfen. Mit einem Anwalt aus Ihrem Heimatland sind ihre Prozesskosten erheblich höher und sicherlich wird es den Verkaufsprozess verzögern.
Wir stellen Ihnen gerne eine Liste mit geeigneten Anwälten zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis II
Unbedingt notwendig:
Die NIE Nummer (Número de Identificación Extranjero) ist absolut notwendig, da Sie für Ihr spanisches Domizil Steuern zahlen müssen (Hinweis: viele Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.Wenn Sie nach Spanien auswandern gibt es andere Regeln.)
Ein spanisches Bankkonto, um örtliche Steuern, Wasser und Strom zu bezahlen.Wir helfen Ihnen gerne bei den Formalitäten.
4) Der Kaufvertrag
Privater Kaufvertrag
Nachdem alle Unklarheiten beseitigt sind und rechtlich alles in Ordnung ist, wird durch Ihren Anwalt ein privater Vertrag formuliert, der von beiden Parteien unterzeichnet wird. Dieser private Vertrag regelt alle Details der Vereinbarung, die Zahlungsbedingungen und das Datum der Fertigstellung. Während dieser Phase des Kaufes wird normalerweise eine10% Anzahlung des Kaufpreises geleistet. Mit der Unterzeichnung des Vertrages, ist die Anzahlung nicht länger rückzahlbar. Sie wird verrechnet mit der vereinbarten Kaufsumme.
5) Übertragung des Eigentums beim Notar:
Der Abschluss des Erwerbes der Immobilie erfolgt in Gegenwart eines spanischen Notars. Käufer und Verkäufer unterschreiben die Urkundenerstellung (Escritura de Compraventa) der Immobilie. Der Notar ist ein Beamter des Staates. Es ist seine Pflicht, zu bestätigen, dass der Vertrag unterzeichnet wurde und dass die Käufer und Verkäufer auf Ihre steuerlichen Pflichten hingewiesen wurden. Er ist die Person, die sicherstellt, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und das überwiesene Geld des Käufers dem Verkäufer zugeführt wird.
6) Eintrag Ihrer Immobilie
Die Immobilie gehört jetzt Ihnen! Jetzt fehlt nur noch die Eintragung Ihrer Immobilie in das Eigentumssregister und ins Katasteramt. Ihr Anwalt wird Ihnen dabei helfen. Das Eigentumsregisterr wird Sie informieren, wann die Zulassungsbescheinigungen abgeholt werden können. Eintragungen können schon einige Zeit auf sich warten lassen. Nach der Unterzeichnung kann die Registrierung bis zu 2-3 Monate dauern.
7) Anmeldung beim Katasteramt
Das Katasteramt registriert alle Immobilien in der Provinz in der sie sich befinden (Provinz Malaga). Dies ist ein längerer Prozess von 1-3 Jahren, der von Ihrem Anwalt betreut wird.
Wichtiger Hinweis III (global)
Zusätzlich anfallende Kosten bei Immobilienbesitz.
Natürlich sollten Strom und Wasser und andere Annehmlichkeiten (Internet, Telefon etc.) auf ihren Namen registriert sein. Auch bei der Gemeinde sollten Sie Ihr Eigentum anmelden. Für all diese Rechnungen ist es notwendig, dass sie über ein spanisches Bankkonto verfügen.
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien gibt es etwa dreierlei Gebühren und zweierlei Steuern zu zahlen. Als allgemeine Regel gilt, dass etwa 10% - 12% des Kaufpreises ohne Hypothek und 12% - 13% mit einer Hypothek , (alles inklusive) zu zahlen ist. Die tatsächlichen Gebühren und Steuern können leicht variieren. Informationen finden Sie auf Boletin Oficial del Estado: www.boe.es
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Büro.