Eine Immobilie im Lieblingsurlaubsland Spanien zu besitzen ist der
Traum vieler Menschen. Wer sich diesen Traum erfüllen möchte, sollte
sich mit den Formalitäten des Kaufprozesses vertraut machen. Dieser ist
für EU-Ausländer weitgehend unkompliziert.
Als Nicht-Resident in Spanien beantragen Sie bei der örtlichen
Polizeibehörde eine persönliche Identifikationsnummer (NIE- Número de
Identificación de Estranjero). Diese wird in der Regel am
Beantragungstag erteilt. Als weitere Voraussetzung brauchen Sie ein
Bankkonto bei einer hiesigen Bank. Gerne sind wir Ihnen bei der
Durchführung dieser Formalitäten behilflich.
Im weiteren Verlauf der Kaufabwicklung wird durch das Finanzamt
auf Grundlage dieser NIE-Nummer Ihnen ihre Steuernummer zugewiesen, die
eine Eintragung ins Grundbuch sowie die Durchführung des notariellen
Kaufvertrags ermöglicht.
Generell ist es also auch möglich, als Nicht-Resident eine Immobilie in
Spanien zu erwerben.
Doch in welchem Kontext werden die Begriffe Resident bzw.
Nicht-Resident überhaupt benutzt?
Diese Begriffe beschreiben Ihren steuerlichen Wohnsitz. Wichtiges
Kriterium ist hierbei die Aufenthaltsdauer im jeweiligen Land. Man ist
dort steuerpflichtig, wo man die überwiegende Zeit des Jahres verbringt
und seine wirtschaftlichen Aktivitäten hat. Wenn Sie sich länger als
drei Monate in Spanien aufhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet,
sich ins sogenannte Ausländer-Register eintragen zu lassen.
Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne
weiter.